Welche Struktur passt zu welchem Markteintritt?
Selbstständige Zweigniederlassung. Sie ist kein eigener Rechtsträger, sondern Teil der ausländischen Gesellschaft. Deshalb haftet das Stammhaus unmittelbar für die deutschen Geschäfte. Ein gesondertes Mindestkapital besteht nicht. Erforderlich sind jedoch Handelsregister- und Gewerbeanmeldung, eine inländische Geschäftsanschrift sowie eine organisatorisch verselbstständigte Leitung. Verträge und Personal werden rechtlich der ausländischen Gesellschaft zugerechnet, während Deutschland den Gewinn der Betriebsstätte besteuert.
Tochter-GmbH. Die GmbH ist eine eigenständige juristische Person mit eigener Geschäftsführung, eigenen Verträgen und eigener Rechnungslegung. Das Stammkapital beträgt 25.000 Euro. Bei einer Bargründung kann die Eintragung regelmäßig erfolgen, sobald insgesamt mindestens 12.500 Euro und auf jeden Anteil mindestens ein Viertel eingezahlt sind. Handels-, Gewerbe- und Transparenzregisterpflichten kommen hinzu. Die Haftung ist grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt, und die Gesellschaft wird auf ihren Gewinn in Deutschland besteuert. Ausschüttungen an die Mutter sind gesondert zu behandeln.
Eine unselbstständige Niederlassung oder reine Vertriebspräsenz kann noch schlanker sein, ist aber gesellschaftsrechtlich und steuerlich genau abzugrenzen. Ein Handelsvertreter, Homeoffice oder Warenlager kann je nach tatsächlicher Ausgestaltung ebenfalls Steuer-, Arbeits- oder Registrierungspflichten auslösen.
Die Wahl sollte das geplante Zielbild über die ersten Monate hinaus in den Blick nehmen. Wer absehbar Personal, Lager, lokale Finanzierung, Genehmigungen und wesentliche Verträge aufbauen wird, verschiebt den Aufwand mit einer kurzfristigen Zwischenstruktur häufig nur.