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Der Unternehmenskaufvertrag (SPA)

Garantien, Freistellungen und der Kaufpreismechanismus zwischen Locked Box und Closing Accounts, mit den Haftungsgrenzen des SPA.

| Lesedauer 11 min. | Autor: Johannes Egelhof LL.M.

Der Unternehmenskaufvertrag legt fest, welche wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken der Käufer übernimmt und welche beim Verkäufer verbleiben. Kaufpreis, Garantien, Freistellungen, Offenlegung und Haftungsregime bilden dabei ein zusammenhängendes System. Eine Klausel kann nicht isoliert beurteilt werden: Eine breite Garantie nutzt wenig, wenn sie durch umfassende Kenntniszurechnung ausgeschlossen wird; ein hoher Kaufpreis ist nicht endgültig, wenn Closing Accounts oder Earn-Out ihn später verändern.

Beim Anteilskauf wird der Vertrag meist als Share Purchase Agreement bezeichnet, beim Erwerb einzelner Vermögensgegenstände als Asset Purchase Agreement. Beide folgen unterschiedlichen Übertragungs- und Haftungslogiken. Dieser Beitrag konzentriert sich auf die vertragliche Risikoverteilung und den Kaufpreismechanismus.

Warum ist das vertragliche Haftungsregime so wichtig?

Beim Share Deal erwirbt der Käufer rechtlich Anteile. Die Zielgesellschaft mit ihren Vermögenswerten und Verbindlichkeiten bleibt bestehen. Das gesetzliche Kaufrecht bietet für den Zustand des Unternehmens nur begrenzten und im Einzelfall unsicheren Schutz. Deshalb regelt das SPA eigenständig, für welche Aussagen der Verkäufer einsteht und welche Rechtsfolgen eine Abweichung hat.

Der Vertrag sollte insbesondere unterscheiden zwischen:

Den Ausgangspunkt bilden Fundamentalgarantien zu Existenz, Eigentum, Verfügungsbefugnis und Kapitalisierung sowie operative Garantien zum laufenden Geschäft. Steuergarantien und eine eigenständige Steuerfreistellung werden regelmäßig separat behandelt. Für identifizierte Einzelrisiken kommen spezifische Freistellungen hinzu.

Covenants regeln das Verhalten vor und nach Closing. Offenlegung und Kenntnisqualifikationen bestimmen, welche Informationen Ansprüche ausschließen oder begrenzen. Schwellen, Caps und Fristen bilden das allgemeine Haftungsregime; eine W&I-Versicherung kann Teile davon wirtschaftlich auf den Versicherer verlagern, ohne jede verbleibende Verkäuferhaftung zu beseitigen.

§ 442 BGB betrifft die gesetzlichen Mängelrechte bei Kenntnis des Käufers. Er entscheidet nicht automatisch über Ansprüche aus einem selbständigen vertraglichen Garantieversprechen. Dafür ist maßgeblich, was die Parteien im SPA zu Knowledge, Disclosure und Ausschluss von Ansprüchen vereinbaren.

Auch Due-Diligence-Kenntnis wirkt deshalb nicht pauschal. Manche Verträge sehen vor, dass nur im Disclosure Letter konkret offengelegte Tatsachen qualifizieren. Andere beziehen den gesamten Datenraum ein oder lassen bestimmte Garantien unabhängig von Kenntnis gelten. Diese Architektur muss bewusst verhandelt werden.

Was gehört in den Garantiekatalog?

Der Garantiekatalog bildet das Geschäftsmodell und die Due-Diligence-Risiken ab. Typische Bereiche sind:

Zu den gesellschaftsrechtlichen Grundlagen gehören rechtliches Bestehen, Kapitalstruktur und Eigentum an den verkauften Anteilen. Die Finanzgarantien betreffen Jahresabschlüsse, Management Accounts und wesentliche Veränderungen seit dem Referenzstichtag.

Für das operative Geschäft werden Kunden-, Liefer-, Finanzierungs- und sonstige wesentliche Verträge sowie Eigentum, Belastungen und Zustand zentraler Vermögensgegenstände abgesichert. Je nach Geschäftsmodell folgen IP, IT, Cybersecurity und Datenschutz sowie Arbeitnehmer, Management und Pensionsverpflichtungen.

Weitere Bereiche sind Genehmigungen, Compliance, Sanktionen und Exportkontrolle, Umwelt, Produkthaftung und Versicherungen sowie Rechtsstreitigkeiten und Steuern. Der Katalog sollte nicht schematisch möglichst lang sein, sondern die Werttreiber und Risikofelder des konkreten Unternehmens abbilden.

Jede Garantie braucht einen klaren Zeitpunkt. Aussagen können bei Signing, bei Closing oder an beiden Tagen gelten. Ein Bring-down bei Closing erfordert außerdem Regeln für zwischenzeitlich bekannt gewordene Umstände.

Kenntnisqualifikationen sollten definieren:

Eine Kenntnisqualifikation muss festlegen, wessen tatsächliches Wissen dem Verkäufer zugerechnet wird und ob diese Personen zu angemessenen Nachforschungen verpflichtet sind. Sie sollte außerdem bestimmen, bei welchen weiteren Personen Informationen einzuholen sind und ob zugerechnete Kenntnis oder fahrlässige Unkenntnis eine Rolle spielt.

Der Verkäufer begrenzt das Risiko über Materialität, Kenntnis und Offenlegung; der Käufer achtet darauf, dass diese Qualifikationen die Kernaussage nicht entwerten. Fundamentalgarantien werden regelmäßig objektiver und länger abgesichert als operative Aussagen.

Wofür braucht der Käufer Freistellungen?

Eine Freistellung ordnet ein konkret bezeichnetes Risiko einer Partei zu. Sie ist besonders geeignet, wenn der Sachverhalt bekannt ist, die Höhe oder der Eintritt des Schadens aber noch offen bleibt, etwa bei:

Typische Anwendungsfälle sind laufende Steuerprüfungen, Umwelt- oder Altlasten, anhängige Rechtsstreitigkeiten und fehlende Genehmigungen. Auch konkret identifizierte Compliance-Verstöße oder Abgrenzungsfragen bei einem Carve-out lassen sich auf diese Weise zuordnen.

Dasselbe gilt für Kunden- oder Produktschäden, deren Ursache vor Closing gesetzt wurde, deren wirtschaftliche Folgen aber erst später eintreten. Die Freistellung kann dann präzise an den bekannten Sachverhalt anknüpfen, ohne die allgemeinen Garantien künstlich zu überdehnen.

Ein bekanntes Risiko kann auch durch Garantie, Kaufpreisabschlag, Escrow oder Spezialversicherung geregelt werden. Es ist nicht rechtlich zwingend, stets eine Freistellung zu verwenden. Praktisch bietet sie jedoch eine präzisere Risikozuweisung, weil Anspruchsvoraussetzungen, Verteidigung, Zahlung und Dauer auf den Sachverhalt zugeschnitten werden können.

Zu regeln sind insbesondere:

Die Klausel muss zunächst bestimmen, ob Käufer, Zielgesellschaft oder beide begünstigt sind und welche Verluste, Steuern und Kosten erfasst werden. Versicherungsleistungen, Steuervorteile und andere Ersatzansprüche sind so zu behandeln, dass weder eine Über- noch eine Unterkompensation entsteht.

Für Drittansprüche braucht es Regeln zur Information, Mitwirkung und Kontrolle der Verteidigung. Cap, Selbstbehalt und Frist werden auf das konkrete Risiko zugeschnitten und zum allgemeinen Haftungsregime abgegrenzt. Soweit die Bonität des Verkäufers relevant ist, kann der Anspruch durch Escrow, Garantie oder Kaufpreiseinbehalt gesichert werden.

Die Steuerfreistellung wird typischerweise mit dem Steuercovenant, der Kontrolle von Steuerverfahren und den steuerlichen Verjährungsfristen abgestimmt. Pauschale Fristen sind riskant, weil Ablaufhemmungen und spätere Prüfungen die tatsächliche Exposition verlängern können.

Locked Box oder Closing Accounts: wie wird der Kaufpreis geregelt?

Der zwischen den Parteien genannte Unternehmenswert ist fast nie der Betrag, der am Ende fließt. Verhandelt wird üblicherweise ein schuldenfreier und barmittelfreier Wert, der Enterprise Value. Von ihm zieht man die Nettofinanzverbindlichkeiten ab, also die Finanzverbindlichkeiten abzüglich der vorhandenen Barmittel, und korrigiert um die Abweichung des Nettoumlaufvermögens von einem vereinbarten Normalwert. Erst daraus ergibt sich der Eigenkapitalwert, der Equity Value, den der Käufer tatsächlich zahlt. Die zentrale Frage lautet, auf welchen Stichtag und auf welche Zahlen sich diese Brücke stützt. Zwei Modelle stehen zur Wahl.

Bei den Closing Accounts wird zum Vollzugstag eine Stichtagsbilanz erstellt. Nettoverschuldung und Nettoumlaufvermögen werden auf diesen Tag ermittelt, und der vorläufig gezahlte Kaufpreis wird nachträglich angepasst, im Regelfall Euro für Euro. Das wirtschaftliche Risiko der Zielgesellschaft geht damit erst am Vollzugstag auf den Käufer über. Der Preis ist genau, aber er steht erst Wochen nach dem Closing endgültig fest, und über die Zahlen wird dann oft noch gestritten.

Die Locked Box dreht die Logik um. Der Kaufpreis wird auf einen zurückliegenden Stichtag fixiert, meist den letzten geprüften Jahresabschluss, und danach nicht mehr angepasst. Der Käufer trägt das wirtschaftliche Ergebnis der Gesellschaft bereits ab diesem Locked-Box-Stichtag, obwohl er das Unternehmen erst später übernimmt. Damit der Verkäufer in der Zwischenzeit keine Werte abzieht, verbietet der Vertrag jede sogenannte Leakage: Ausschüttungen, überhöhte Geschäftsführervergütungen, Zahlungen an nahestehende Personen. Erlaubt bleiben nur ausdrücklich benannte Vorgänge, die Permitted Leakage, etwa Zahlungen für reguläre Leistungsbeziehungen.

Häufig erhält der Verkäufer für die Zeit zwischen Stichtag und Vollzug eine Wertverzinsung auf den Kaufpreis. Weil der Preis von Anfang an feststeht, ist die Locked Box der bevorzugte Mechanismus in Bieterverfahren und bei Private-Equity-Transaktionen, wo Gebote vergleichbar bleiben müssen.

Closing Accounts bleiben dagegen die übliche Wahl im bilateralen Deal und bei komplexen Zielstrukturen, in denen es auf die Genauigkeit zum Vollzugstag ankommt.

Neben dieser Grundmechanik verschieben weitere Klauseln den tatsächlich fließenden Betrag. Ein Teil des Kaufpreises kann auf einem Treuhandkonto (Escrow) einbehalten werden, um spätere Garantieansprüche zu besichern. Ein variabler, an die künftige Ertragsentwicklung gekoppelter Teil wird über einen Earn-Out geregelt. Und für den Fall, dass sich zwischen Unterzeichnung und Vollzug eine wesentliche Verschlechterung ergibt, sichert eine MAC-Klausel dem Käufer ein Ausstiegs- oder Anpassungsrecht. Diese drei Instrumente sind Gegenstand eigener Beiträge; für den Kaufpreis genügt hier, den Grundmechanismus richtig zu wählen, denn er entscheidet, wer das Ergebnis der Übergangsphase trägt.

Wie wird die Haftung des Verkäufers begrenzt?

Das Haftungsregime kombiniert mehrere Ebenen:

Am unteren Ende schließt eine De-Minimis-Schwelle einzelne Bagatellschäden aus. Der Basket bündelt die verbleibenden Ansprüche und bestimmt, ob bei Überschreiten der gesamte Betrag oder nur der übersteigende Teil ersatzfähig ist. Der Cap begrenzt die maximale Haftung für die jeweilige Anspruchskategorie, während unterschiedliche Fristen für operative, fundamentale und steuerliche Ansprüche gelten.

Die Schadensdefinition regelt mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Multiplikatorschäden und interne Kosten. No-Double-Recovery- und Mitigation-Klauseln verhindern einen mehrfachen Ausgleich und berücksichtigen vermeidbare oder anderweitig ersetzte Schäden.

Kenntnis- und Offenlegungsregeln bestimmen, welche Sachverhalte vom Verkäuferregime ausgenommen sind. Eine Exclusive-Remedy-Klausel soll die vertraglichen Rechtsbehelfe grundsätzlich abschließend ordnen, bleibt aber an zwingende Grenzen insbesondere für Arglist und Vorsatz gebunden.

Marktbandbreiten hängen stark von Dealgröße, Verkäuferstruktur, Due Diligence, Wettbewerb und W&I-Deckung ab. Pauschale Prozentwerte sind daher nur begrenzt aussagekräftig.

Zwingende Grenzen bleiben bestehen. Vorsatz kann nicht im Voraus erlassen werden. Arglist und bewusst falsche Angaben werden regelmäßig vom vertraglichen Schutz ausgenommen. Bei einer W&I-Struktur kann der Käufer gegen den Versicherer geschützt sein, während dem Versicherer bei Verkäuferbetrug Rückgriffsrechte zustehen.

Das Anspruchsverfahren ist ebenso wichtig wie die Zahlen. Notice-Anforderungen sollten klar sein, ohne berechtigte Ansprüche an unangemessenen Formalien scheitern zu lassen.

Muss der Unternehmenskaufvertrag notariell beurkundet werden?

Bei GmbH-Geschäftsanteilen bedürfen sowohl die Abtretung als auch die Verpflichtung zu ihrer Abtretung der notariellen Form. Formbedürftig ist der gesamte rechtliche Verpflichtungszusammenhang, soweit die Vereinbarungen nach dem Parteiwillen miteinander stehen und fallen.

In der Praxis müssen daher SPA, relevante Anlagen und Nebenvereinbarungen früh mit dem Notar strukturiert werden. Dokumente können je nach Gestaltung verlesen, in Bezug genommen oder außerhalb der Urkunde abgeschlossen werden; entscheidend ist, dass keine formbedürftige Verpflichtung formwidrig ausgelagert wird. Eine nachträgliche oder unklare Dokumentenarchitektur kann Wirksamkeitsrisiken schaffen.

Beim Asset Deal besteht grundsätzlich keine einheitliche notarielle Form. Beurkundung kann aber insbesondere durch Grundstücke, GmbH-Anteile, bestimmte Umwandlungsmaßnahmen oder eine Verpflichtung zur Übertragung des gegenwärtigen Vermögens ausgelöst werden. Die Formprüfung gehört deshalb an den Beginn der Dokumentenplanung, nicht erst in die letzte Signing-Woche.

Über den Autor

Rechtsanwalt Johannes Egelhof, LL.M., Partner bei Maxfeld.legal
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Johannes Egelhof LL.M. entwirft und verhandelt Unternehmenskaufverträge auf Käufer- und Verkäuferseite. Sein Schwerpunkt liegt auf Kaufpreismechanik, Garantien, Freistellungen, W&I und der Umsetzung von Due-Diligence-Befunden.

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Häufige Fragen zum Unternehmenskaufvertrag

SPA steht für Share Purchase Agreement, den Anteilskaufvertrag beim Erwerb von Gesellschaftsanteilen. Beim Kauf einzelner Wirtschaftsgüter spricht man vom Asset Purchase Agreement. Der Vertrag ist das Zentraldokument der Transaktion. Er regelt Kaufgegenstand und Kaufpreis, den Katalog der Verkäufergarantien, die Freistellungen für bekannte Risiken sowie die Bedingungen für den Vollzug und legt damit die Risikoverteilung zwischen Käufer und Verkäufer abschließend fest.

Eine Garantie sichert einen vertraglich definierten Zustand des Unternehmens ab. Eine Freistellung weist dem Verkäufer ein konkret bezeichnetes Risiko zu, dessen Eintritt oder Höhe noch offen ist. Bekannte Risiken müssen nicht zwingend immer über eine Freistellung geregelt werden; je nach Verhandlung kommen auch Garantie, Kaufpreisabschlag, Escrow oder Spezialversicherung in Betracht. Entscheidend sind der im SPA vereinbarte Trigger, das Disclosure-Regime und die Rechtsfolgen.

Bei der Locked Box wird der Kaufpreis auf einen zurückliegenden Stichtag festgeschrieben, meist den letzten geprüften Jahresabschluss, und danach nicht mehr angepasst. Das wirtschaftliche Ergebnis der Gesellschaft steht ab diesem Stichtag dem Käufer zu. Damit der Verkäufer in der Zwischenzeit keine Werte entnimmt, verbietet der Vertrag jede Leakage wie Ausschüttungen oder Zahlungen an nahestehende Personen. Der Vorteil ist Preissicherheit ab Vertragsschluss, weshalb die Locked Box in Bieterverfahren und bei Private-Equity-Käufen üblich ist.

Ausgangspunkt ist meist ein schulden- und barmittelfreier Unternehmenswert, der Enterprise Value. Davon werden die Nettofinanzverbindlichkeiten abgezogen, also die Finanzverbindlichkeiten abzüglich der Barmittel, und das Ergebnis wird um die Abweichung des Nettoumlaufvermögens von einem vereinbarten Normalwert korrigiert. Das Ergebnis ist der Eigenkapitalwert, den der Käufer tatsächlich zahlt. Ob sich diese Rechnung auf einen zurückliegenden Stichtag stützt (Locked Box) oder auf eine Stichtagsbilanz zum Vollzug (Closing Accounts), legt der Kaufvertrag fest.

Ja. Üblich sind De-Minimis-Schwellen, Basket, Caps, eigenständige Fristen, Schadensdefinitionen sowie Regeln zu Kenntnis, Offenlegung und doppelter Erstattung. Die konkreten Werte hängen von Dealgröße, Verkäuferstruktur, Due Diligence und W&I-Deckung ab. Vorsatz kann nicht im Voraus ausgeschlossen werden; Arglist und bewusst falsche Angaben werden regelmäßig aus dem Schutz des Haftungsregimes herausgenommen.

Bei GmbH-Geschäftsanteilen bedürfen Verpflichtung und Abtretung der notariellen Form. Der formbedürftige Verpflichtungszusammenhang einschließlich relevanter Anlagen und Nebenabreden muss mit dem Notar sauber strukturiert werden. Beim Asset Deal besteht grundsätzlich Formfreiheit, soweit nicht etwa Grundstücke, GmbH-Anteile oder eine Verpflichtung zur Übertragung des gegenwärtigen Vermögens betroffen sind.

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