• Leere Halle mit hoher Decke, Stützpfeilern und Reifenspuren auf dem Betonboden
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Produktionsstandort in Deutschland aufbauen

Rechtliche Roadmap für ausländische Hersteller: Gründung, Grundstück, Genehmigungen, Arbeitsrecht und Förderung Schritt für Schritt.

| Lesedauer 2 min. | Autor: Johannes Egelhof LL.M.

Der Aufbau eines Produktionsstandorts in Deutschland ist kein lineares Gründungsprojekt. Gesellschaft, Grundstück, Genehmigungen, Energieversorgung, Förderung, Personal und Lieferkette laufen parallel und hängen voneinander ab. Der kritische Pfad liegt häufig bei Bau- und Umweltgenehmigungen, Netzanschlüssen, technischen Gutachten und Förderbedingungen. Eine belastbare Roadmap ordnet deshalb Entscheidungen und Verantwortlichkeiten so, dass die Gesellschaft keine bindenden Verpflichtungen eingeht, bevor es zu früh ist.

Rechtsform, Projektstruktur und Standortkontrolle

Für den operativen Betrieb ergibt es regelmäßig Sinn eine deutsche GmbH zu gründen. Je nach Investitions- und Finanzierungsstruktur können daneben eine Grundstücksgesellschaft, eine Projektgesellschaft oder konzerninterne Finanzierungs- und Lieferbeziehungen ratsam sein. Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführung, Vollmachten, Bankkonto und steuerliche Registrierung sollten vor den ersten wesentlichen Bestellungen funktionsfähig sein.

Das Grundstück oder die Halle kann gekauft, langfristig gemietet oder im Rahmen eines Erbbaurechts genutzt werden. Vor einer Bindung sind insbesondere Eigentum, Dienstbarkeiten und Belastungen, Baulasten und Bebauungsplan, Altlasten, Zufahrt und Leitungsrechte, Erweiterungsflächen, technische Infrastruktur sowie Strom-, Gas-, Wasser-, Abwasser- und Datenanschlüsse zu prüfen.

Kauf- oder Mietverträge sollten Bedingungen für Genehmigungen, Förderung, Finanzierung und technische Due Diligence enthalten. Eine unbedingte Standortbindung, bevor die Genehmigungsfähigkeit geklärt ist, verlagert das Projektrisiko einseitig auf den Investor.

Genehmigungen, Umweltrecht und Arbeitsschutz

Zu Beginn steht ein Genehmigungs-Screening: Welche Anlage wird betrieben, welche Stoffe werden eingesetzt, welche Emissionen entstehen und welche baulichen Änderungen sind erforderlich? Daraus ergibt sich, ob ein Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, eine Baugenehmigung, wasserrechtliche Erlaubnisse, störfallrechtliche Anforderungen oder weitere Fachgenehmigungen benötigt werden.

Für den Zeitplan entscheidend sind häufig vollständige technische Antragsunterlagen, Umweltverträglichkeits- und Artenschutzfragen, Lärm-, Luftreinhalte- und Brandschutzgutachten, Gefahrstoffe, Abwasser und Abfall, Netzanschluss und die Abstimmung mit Gemeinde, Bauaufsicht und Fachbehörden.

Eine frühe Behördenkonferenz kann Zuständigkeiten und Unterlagenbedarf klären. Vor Inbetriebnahme sind außerdem Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Prüfungen überwachungsbedürftiger Anlagen und die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes aufzusetzen. Nebenbestimmungen, Messungen und Berichtspflichten müssen anschließend in ein Compliance-System überführt werden.

Team, Förderung und operative Lieferfähigkeit

Der Personalaufbau beginnt häufig mit entsandten Projektleitern und geht später in lokale Beschäftigung über. Zu planen sind Arbeits- und Geschäftsführer-Verträge, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse, Sozialversicherung, Entsendemeldungen, Arbeitszeit, Vergütungssysteme und Arbeitsschutz. Bei wachsender Belegschaft kommen Betriebsrats- und Mitbestimmungsthemen hinzu.

Förderprogramme können Investitionen, Forschung, Energieeffizienz oder neue Arbeitsplätze unterstützen. Der Antrag muss je nach Programm vor Beginn des Vorhabens oder vor einer bindenden Investitionsentscheidung gestellt werden. Förderbedingungen sollten deshalb geprüft werden, bevor Bau-, Anlagen- oder Lieferverträge endgültig geschlossen werden. Zusätzlich sind EU-Beihilferecht, Kumulierungsregeln, Zweckbindung und Rückforderungsrisiken zu berücksichtigen.

Der Standort ist erst produktionsbereit, wenn auch die operative Vertragskette steht: Anlagenbau, Rohstoff- und Energieversorgung, Logistik, Qualitätsvereinbarungen, Produkthaftung, Kundenverträge, Versicherungen, IT, Datenschutz und Cybersecurity. Bei der Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder wesentlicher Vermögenswerte können außerdem Investitions- oder Fusionskontrolle relevant werden.

Über den Autor

Rechtsanwalt Johannes Egelhof, LL.M., Partner bei Maxfeld.legal
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Johannes Egelhof LL.M. advises foreign manufacturers and industrial groups on establishing and expanding operations in Germany. He coordinates company formation, commercial contracts, site projects and the legal workstreams required for a reliable production start.

Nahaufnahme eines weißen Brückenbogens mit diagonalen Streben vor klarem Himmel

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Häufige Fragen zum Produktionsstandort in Deutschland

Meist die GmbH wegen Haftungsbeschränkung und klarer Struktur. Die Wahl hängt von Haftung, Steuer und Konzernstruktur ab.

In der Regel die Genehmigungsverfahren, insbesondere nach dem BImSchG. Sie sollten früh vorbereitet werden.

Häufig ja, etwa regionale Anreize für Investition und Arbeitsplätze. Die beihilferechtliche Zulässigkeit ist vorab zu klären.

Grundbuch, Baulasten, Altlasten und die baurechtliche Zulässigkeit der geplanten Nutzung.

Rechtssichere Arbeitsverträge, Mitbestimmung und bei entsandtem Personal Aufenthalt und Sozialversicherung.

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