Was regeln Incoterms – und was nicht?
Die Incoterms regeln vor allem, wer den Transport organisiert, welche Kosten Verkäufer und Käufer tragen, an welchem Punkt die Gefahr des zufälligen Verlusts oder der Beschädigung übergeht und wer bestimmte Aus- oder Einfuhrformalitäten übernimmt. Darüber hinaus legen sie fest, welche Transportdokumente und Informationen bereitzustellen sind.
Sie regeln weder den Eigentumsübergang noch den Kaufpreis oder dessen Fälligkeit. Qualitätsanforderungen, Untersuchungs- und Rügepflichten, Gewährleistung, Haftung, Vertragsstrafen, höhere Gewalt, Sanktionen und der Gerichtsstand müssen separat vereinbart oder aus dem anwendbaren Recht bestimmt werden.
Der Gefahrübergang gemäß der Incoterms-Klausel bedeutet zudem nicht automatisch eine rechtliche Abnahme. Eine Ware kann zwar transportrechtlich auf Gefahr des Käufers reisen, aber dennoch mangelhaft oder verspätet geliefert werden. Der Vertrag sollte diese beiden Ebenen sprachlich trennen.