Was ändert die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)?
Die europäische Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, Richtlinie (EU) 2024/1760) sollte das Sorgfaltspflichtenrecht in der gesamten Union harmonisieren und ursprünglich Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von über 450 Millionen Euro erfassen. Mit dem ersten Omnibus-Paket hat der Unionsgesetzgeber die Richtlinie jedoch grundlegend umgebaut. Die entsprechende Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470 wurde am 26. Februar 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und ist am 18. März 2026 in Kraft getreten.
Drei Änderungen stechen hervor. Erstens der Anwendungsbereich: Künftig sind nur noch Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von über 1,5 Milliarden Euro erfasst. Die gestaffelten Anwendungswellen entfallen und die Pflichten gelten einheitlich ab dem 26. Juli 2029. Zweitens die Haftung: Das geplante, unionsweit harmonisierte Zivilhaftungsregime wurde gestrichen. Es bleibt beim nationalen Recht der Mitgliedstaaten. Drittens die Methodik: Wesentliche Sorgfaltspflichten, darunter die nun zweistufige Risikoanalyse aus Scoping und vertiefter Einzelbewertung, sind vollharmonisiert. Die Mitgliedstaaten dürfen insoweit weder strengere noch mildere Regeln vorsehen. Der Bußgeldrahmen der Richtlinie liegt bei bis zu drei Prozent des weltweiten Nettoumsatzes. Der deutsche Rahmen von derzeit zwei Prozent muss daher angepasst werden. Der ursprünglich vorgesehene Klimatransitionsplan ist vollständig entfallen.
Für die Umsetzung gelten zwei Fristen: Die inhaltlichen Änderungen müssen bis zum 19. März 2027 in nationales Recht überführt werden, die Regelungen zum Anwendungszeitpunkt bis zum 26. Juli 2028. In Deutschland ist angekündigt, das LkSG im Zuge der Umsetzung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) durch ein Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung abzulösen. Bis dahin bleibt das LkSG mit seiner 1.000er-Schwelle geltendes Recht. Somit werden deutsche Unternehmen unterhalb der neuen EU-Schwelle voraussichtlich länger und strenger reguliert als ihre europäischen Wettbewerber, sofern der deutsche Gesetzgeber die Schwellen nicht anhebt. Eine Überprüfung der Richtlinie, einschließlich der Schwellenwerte, ist bis zum 26. Juli 2031 vorgesehen.