Was ist ein Rahmenvertrag im Einkauf?
Ein Rahmenvertrag im Einkauf ist eine Vereinbarung, die die Konditionen für eine Vielzahl künftiger Einzelbestellungen vorab regelt, ohne eine Liefer- oder Abnahmepflicht für bestimmte Mengen zu begründen. Er ist im BGB nicht eigens geregelt, sondern beruht auf der Vertragsfreiheit. Rechtlich handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis, das den Boden für wiederkehrende Einzelverträge bereitet. Aus dem Rahmenvertrag selbst folgt jedoch grundsätzlich kein Anspruch auf Lieferung einer konkreten Ware.
Diese Trennung ist für die Praxis von entscheidender Bedeutung. Ein reiner Rahmenvertrag verpflichtet ohne ausdrückliche Abnahmeklausel weder den Lieferanten, eine bestimmte Menge zu liefern, noch den Besteller, eine bestimmte Menge abzunehmen. Es besteht also kein Bezugszwang, sofern die Parteien diesen nicht ausdrücklich vereinbaren.
Bei der Gestaltung unterscheidet man grob zwei Modelle. Beim Rahmenvertrag ohne Abschlusspflicht bündelt das Dokument lediglich die Bedingungen und jede Bestellung bleibt eine freie Entscheidung. Beim Rahmenvertrag mit Abnahmeverpflichtung sichert sich eine Seite verbindliche Mengen, beispielsweise durch eine Mindestabnahme oder eine feste Jahresmenge. Da beide Varianten wirtschaftlich völlig unterschiedlich sind, sollte das gewählte Modell im Vertrag eindeutig festgelegt werden. Ein häufiger Streitpunkt entsteht, wenn der Einkauf auf günstige Konditionen vertraut, der Vertrag aber keine Abnahme garantiert und der Lieferant seine Kapazitäten deshalb anderweitig verplant.
Vom Rahmenvertrag ist der Abrufkontrakt im engeren Sinne zu unterscheiden. Bei diesem steht die Gesamtmenge bereits fest und wird lediglich in Teilmengen über die Zeit abgerufen. Ein Abrufkontrakt enthält also eine Mengenverpflichtung, die bei einem klassischen Rahmenvertrag fehlt.