Einfacher, verlängerter und erweiterter Eigentumsvorbehalt
Beim einfachen Eigentumsvorbehalt bleibt die Ware bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum des Verkäufers. Er ist besonders leicht handhabbar, bietet jedoch nur Schutz, solange die Ware beim Käufer identifizierbar vorhanden ist. Wird die Ware weiterverkauft oder verarbeitet, kann die Sicherung ohne zusätzliche Regelungen ins Leere laufen.
Der verlängerte Eigentumsvorbehalt setzt deshalb früher an. Typischerweise erfasst er die Forderung aus dem Weiterverkauf oder den Anteil des Verkäufers an einer durch Verarbeitung entstehenden Sache. Der erweiterte Eigentumsvorbehalt sichert dagegen auch andere Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung. Je breiter die Sicherung angelegt ist, desto genauer müssen Reichweite, Freigabe bei Übersicherung und Einbeziehung in die AGB formuliert werden.