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Insight

Kaufpreisanpassung beim Unternehmenskauf

Locked Box, Closing Accounts, Net Debt, Working Capital und typische Streitpunkte nach dem Vollzug.

| Lesedauer 9 min. | Autor: Johannes Egelhof LL.M.

Kurz gefasst

Die Kaufpreisanpassung beim Unternehmenskauf übersetzt den wirtschaftlich verhandelten Unternehmenswert in den Betrag, den der Käufer für die Anteile zahlt. Häufig einigen sich die Parteien zunächst auf einen schulden- und liquiditätsfreien Enterprise Value. Davon werden Nettofinanzverbindlichkeiten abgezogen, verfügbare liquide Mittel hinzugerechnet und Abweichungen des Working Capital von einem vereinbarten Normalwert berücksichtigt. Das Ergebnis ist der Equity Value.

Die Rechnung wirkt einfach, ist aber in der Praxis eine der häufigsten Quellen für Streit nach dem Closing. Den Ausschlag geben die Definitionen. Ob ein Gesellschafterdarlehen als Debt gilt, welche Rückstellungen einzubeziehen sind oder ob überfällige Forderungen zum normalen Working Capital gehören, kann den Kaufpreis erheblich verändern.

  • Die Kaufpreisanpassung übersetzt den Enterprise Value in den Equity Value. Nettofinanzverbindlichkeiten werden abgezogen, liquide Mittel hinzugerechnet und Abweichungen des Working Capital vom vereinbarten Normalwert berücksichtigt.
  • Entscheidend sind die Definitionen. Ob Gesellschafterdarlehen, Leasing oder Rückstellungen als Debt gelten, kann den Kaufpreis erheblich verändern.
  • Bei der Locked Box steht der Preis auf Basis eines historischen Stichtags schon beim Signing fest. Leakage ist verboten, zulässige Zahlungen werden als Permitted Leakage ausdrücklich benannt.
  • Bei Closing Accounts wird der vorläufig gezahlte Preis nach dem Vollzug anhand der tatsächlichen Net-Debt- und Working-Capital-Werte angepasst. Die endgültige Zahl steht erst Wochen oder Monate später fest.
  • Bleiben Einwendungen streitig, entscheidet ein Schiedsgutachter. Seine Feststellung bindet die Parteien und entfällt entsprechend § 319 Abs. 1 BGB erst bei offenbarer Unrichtigkeit.

Warum wird der Kaufpreis angepasst?

Unternehmen werden meist auf Grundlage ihrer nachhaltigen Ertragskraft bewertet. Ein EBITDA-Multiple führt zunächst zum Enterprise Value, also zum Wert des operativen Geschäfts unabhängig davon, wie es finanziert ist. Der Käufer übernimmt beim Share Deal aber auch die konkrete Bilanz des Zielunternehmens. Hat die Gesellschaft hohe Finanzschulden, muss er diese wirtschaftlich mittragen. Verfügt sie über überschüssige Liquidität, erhöht dies grundsätzlich den Wert der Anteile.

Auch das betriebsnotwendige Working Capital beeinflusst den Wert. Ein Unternehmen benötigt Forderungen, Vorräte und andere kurzfristige Vermögenswerte, um sein Geschäft zu betreiben, finanziert einen Teil davon aber durch Lieferantenverbindlichkeiten und sonstige kurzfristige Verpflichtungen. Wird das Unternehmen mit ungewöhnlich niedrigem Working Capital übergeben, muss der Käufer unmittelbar nach Closing zusätzliche Liquidität zuführen. Der Mechanismus soll deshalb eine Übergabe auf normalisiertem Niveau sicherstellen.

Der Kaufvertrag muss dieselben wirtschaftlichen Positionen nur einmal erfassen. Eine Verbindlichkeit darf nicht zugleich als Debt abgezogen und über das Working Capital ein zweites Mal preiswirksam werden. Diese Trennlinie ist der Kern der Definitionen.

Was ist der Unterschied zwischen Enterprise Value und Equity Value?

Der Enterprise Value beschreibt den Wert des operativen Unternehmens vor Berücksichtigung seiner konkreten Finanzierungsstruktur. Der Equity Value ist der Wert, der den Gesellschaftern nach Anwendung der vereinbarten Brücke zusteht. In einer vereinfachten Logik wird vom Enterprise Value die Net Debt abgezogen und eine Abweichung des tatsächlichen Net Working Capital vom Zielwert hinzugerechnet oder abgezogen.

In der Praxis enthält die Brücke weitere Positionen. Dazu können Gesellschafterdarlehen, Factoring, Leasingverbindlichkeiten, Transaktionskosten, ausstehende Boni, Pensionsverpflichtungen oder nicht betriebsnotwendige Vermögenswerte gehören. Ob sie als Debt, Debt-like Item, Cash oder gesonderte Kaufpreisanpassung behandelt werden, muss im Vertrag festgelegt werden.

Die Parteien sollten sich nicht allein auf Begriffe aus einer Financial Due Diligence verlassen. Der Bericht beschreibt und analysiert Positionen. Erst der Kaufvertrag macht daraus eine verbindliche Kaufpreisregel.

Wie funktioniert eine Locked Box?

Bei der Locked Box wird der Kaufpreis auf Grundlage eines historischen Bilanzstichtags festgelegt, häufig des letzten geprüften Jahresabschlusses oder eines eigens erstellten Zwischenabschlusses. Net Debt und Working Capital werden zu diesem Locked-Box-Stichtag bestimmt. Der daraus abgeleitete Equity Value steht grundsätzlich bereits beim Signing fest und wird nach Closing nicht durch neue Abschlusskonten angepasst.

Wirtschaftlich trägt der Käufer die Entwicklung des Unternehmens ab dem Locked-Box-Stichtag, obwohl er die rechtliche Kontrolle erst beim Closing erhält. Damit der Verkäufer in der Zwischenzeit keinen Wert entnimmt, verbietet der Vertrag sogenannte Leakage. Dazu gehören insbesondere Ausschüttungen, Rückzahlungen an Gesellschafter, nicht marktübliche Vergütungen oder andere Wertübertragungen an Verkäufer und nahestehende Personen. Zulässige Zahlungen werden als Permitted Leakage ausdrücklich benannt.

Häufig erhält der Verkäufer für die Zeit zwischen Stichtag und Closing einen Zins oder täglichen Kaufpreisaufschlag. Dieser sogenannte Ticker soll den wirtschaftlichen Erfolg berücksichtigen, der dem Käufer bereits zugerechnet wird. Er ersetzt keine Prüfung, ob die zugrunde liegenden Locked-Box-Zahlen verlässlich und frei von ungewöhnlichen Effekten sind.

Wann eignet sich die Locked Box?

Die Locked Box schafft Preissicherheit und einen schlanken Vollzug. Sie eignet sich besonders, wenn aktuelle, belastbare Finanzzahlen vorliegen und das Geschäft zwischen Referenzstichtag und Closing stabil bleibt. In Bieterverfahren erleichtert sie den Vergleich von Angeboten, weil die Bieter einen festen Equity Value nennen können.

Aus Käufersicht steigt das Risiko, wenn der Referenzabschluss alt ist, das Unternehmen starken Schwankungen unterliegt oder die Zeit bis Closing lang wird. Dann trägt er wirtschaftliche Veränderungen, ohne die Gesellschaft bereits zu kontrollieren. Eine strenge Ordinary-Course-Verpflichtung, ein wirksames Leakage-Regime und aktuelle Monatsberichte werden umso wichtiger.

Die Locked Box beseitigt nicht jeden Kaufpreisstreit. Auseinandersetzungen verlagern sich häufig auf die Frage, ob eine Zahlung Leakage darstellt, ob sie als Permitted Leakage erlaubt war oder ob die Referenzabschlüsse die vereinbarte Grundlage zutreffend abbilden.

Wie funktionieren Closing Accounts?

Bei Closing Accounts wird der Kaufpreis zunächst vorläufig berechnet. Nach dem Vollzug erstellt eine Partei, häufig der Käufer, einen Abschluss oder eine Kaufpreisberechnung zum Closing-Stichtag. Anhand der tatsächlichen Net-Debt- und Working-Capital-Werte wird der vorläufig gezahlte Kaufpreis nach oben oder unten angepasst.

Der Mechanismus ordnet die wirtschaftliche Entwicklung bis zum Closing grundsätzlich dem Verkäufer zu. Er kann sinnvoll sein, wenn das Geschäft volatil ist, ein Carve-out vollzogen wird, wesentliche Finanzierungen erst beim Closing abgelöst werden oder sich Bilanzpositionen bis dahin erheblich verändern können.

Die endgültige Zahl steht erst Wochen oder Monate nach Closing fest. Der Verkäufer hat dann keinen Zugriff mehr auf die laufende Buchhaltung, während der Käufer die Gesellschaft kontrolliert und die Abrechnung erstellt. Der Vertrag benötigt deshalb detaillierte Aufstellungs-, Informations- und Einwendungsrechte sowie eine klare Streitbeilegung.

Was gehört zu Net Debt?

Net Debt beginnt regelmäßig mit zinstragenden Finanzverbindlichkeiten und wird um vereinbarte liquide Mittel reduziert. Dazu gehören typischerweise Bankdarlehen, Kontokorrentkredite und aufgelaufene Zinsen. Die eigentlichen Verhandlungen betreffen die Grenzfälle.

Leasingverbindlichkeiten können abhängig vom Bewertungsmodell und Rechnungslegungsstandard als Debt gelten oder bereits im zugrunde gelegten EBITDA berücksichtigt sein. Gesellschafterdarlehen werden häufig vollständig abgezogen oder vor Closing zurückgeführt. Factoring kann echte Liquidität schaffen oder nur eine verdeckte Finanzierung und vorgezogene Vereinnahmung künftiger Cashflows darstellen. Ausstehende Transaktionsboni, Beraterkosten oder Steuern auf die Transaktion werden häufig als Debt-like Items behandelt, wenn sie wirtschaftlich aus der Verkäuferperiode stammen.

Auch Cash muss definiert werden. Nicht jede Kontogutschrift ist frei verfügbar. Verpfändete Guthaben, Kundengelder, Mindestliquidität, ausländische Mittel mit Transferbeschränkungen oder Kassenbestände können auszunehmen sein. Die Definition sollte deshalb nicht pauschal auf die Bilanzposition „liquide Mittel“ verweisen.

Wie wird das Working Capital bestimmt?

Net Working Capital umfasst die kurzfristigen operativen Vermögenswerte abzüglich der kurzfristigen operativen Verbindlichkeiten. Typisch sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vorräte und bestimmte aktive Abgrenzungen auf der einen sowie Lieferantenverbindlichkeiten und operative Rückstellungen auf der anderen Seite. Cash, Finanzschulden und andere bereits in Net Debt erfasste Positionen bleiben grundsätzlich außen vor.

Entscheidend ist der Zielwert, der sogenannte Peg oder Target Working Capital. Er soll das normale Niveau des Unternehmens abbilden. Ein einfacher Durchschnitt der letzten zwölf Monate kann bei saisonalen Geschäften irreführend sein. Wachstum, Preissteigerungen, außergewöhnliche Projekte, Lieferkettenstörungen und Veränderungen der Zahlungsziele müssen berücksichtigt werden.

Der Mechanismus sollte außerdem die Qualität der Positionen erfassen. Überfällige oder uneinbringliche Forderungen erhöhen das Working Capital bilanziell, stellen dem Käufer aber keine vollwertige Liquiditätsquelle bereit. Veraltete Vorräte können denselben Effekt haben. Wertberichtigungen, Cut-off-Regeln und Altersstrukturen gehören deshalb in die Berechnungsgrundsätze.

Welche Rechnungslegungsregeln gelten für Closing Accounts?

Der Kaufvertrag sollte eine Hierarchie der Bilanzierungsgrundsätze festlegen. An erster Stelle stehen die speziellen Definitionen und Regeln des Kaufvertrags. Danach können ausdrücklich vereinbarte Beispielberechnungen und die bisher konsistent angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden folgen. Erst nachrangig greifen allgemeine Rechnungslegungsstandards wie HGB oder IFRS.

Diese Hierarchie ist wichtig, weil ein Unternehmen mehrere rechtlich vertretbare Bilanzierungsmethoden anwenden kann. Die Kaufpreisanpassung soll aber nicht dadurch verändert werden, dass der Käufer nach Closing erstmals andere Wahlrechte oder Schätzungen nutzt. Andererseits darf die Kontinuität vergangener Methoden nicht dazu führen, offenkundige Fehler oder vertragswidrige Praktiken fortzuschreiben.

Cut-off, Rückstellungen, Wertberichtigungen, Fremdwährungen, Intercompany-Positionen und Ereignisse nach dem Closing-Stichtag sollten ausdrücklich geregelt werden. Je konkreter der Vertrag die bekannten Streitfelder adressiert, desto weniger hängt die Kaufpreisberechnung von allgemeiner Bilanzauslegung ab.

Wie läuft die Kaufpreisabrechnung nach Closing ab?

Der Vertrag legt fest, wer innerhalb welcher Frist die Closing Accounts und die daraus abgeleitete Kaufpreisberechnung erstellt. Der anderen Partei wird eine Prüfungsfrist eingeräumt. Sie erhält Zugang zu den zugrunde liegenden Büchern, Arbeitspapieren und den verantwortlichen Mitarbeitern oder Beratern. Einwendungen müssen meist einzeln bezeichnet und beziffert werden.

Nicht beanstandete Positionen werden endgültig. Über die verbleibenden Punkte verhandeln die Parteien zunächst innerhalb einer kurzen Frist. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet ein unabhängiger Schiedsgutachter, häufig eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Seine Aufgabe sollte auf die konkret offenen Rechen- und Bilanzierungsfragen beschränkt sein. Die schiedsgutachterliche Feststellung bindet die Parteien grundsätzlich. Bei einem Schiedsgutachten im engeren Sinne entfällt diese Bindungswirkung in entsprechender Anwendung von § 319 Abs. 1 BGB erst, wenn das Ergebnis offenbar unrichtig ist. Eine lediglich vertretbar anders zu beurteilende Bilanzierungsfrage oder ein gewöhnlicher Fehler genügt dafür nicht. Der Vertrag sollte außerdem regeln, was gilt, wenn der benannte Gutachter nicht entscheiden kann, nicht entscheiden will oder sein Mandat verzögert.

Der unstreitige Anpassungsbetrag sollte bereits gezahlt werden, ohne das Ende des gesamten Verfahrens abzuwarten. Für die Restzahlung sind Verzinsung, Aufrechnung und Zahlungsweg zu regeln. Dabei sollte eine vertragliche Verzinsung klar vom gesetzlichen Verzugszins getrennt werden. Die Parteien können vereinbaren, dass der endgültig festgestellte Anpassungsbetrag bereits ab Closing oder ab einem wirtschaftlichen Stichtag verzinst wird, unabhängig davon, wann er beziffert und fällig wird. Gesetzliche Verzugszinsen nach §§ 286, 288 BGB setzen dagegen grundsätzlich Fälligkeit und Verzug voraus. Die Klausel sollte deshalb Zinssatz, Zinsbeginn, Fälligkeit nach endgültiger Feststellung und die Behandlung unstreitiger Teilbeträge ausdrücklich bestimmen. Bei größeren möglichen Anpassungen kann ein Escrow oder Kaufpreiseinbehalt den Vollzug absichern.

Welche Streitpunkte treten nach Closing besonders häufig auf?

Häufig wird darüber gestritten, ob eine Position Net Debt oder Working Capital ist. Diese Einordnung entscheidet über die Kategorie und kann durch den Working-Capital-Peg unterschiedliche wirtschaftliche Folgen haben. Weitere Konflikte betreffen die Verfügbarkeit von Cash, die Behandlung von Leasing, Factoring, Steuerpositionen und noch nicht abgerechneten Transaktionskosten.

Bei Working Capital stehen Forderungswertberichtigungen, Vorratsabschläge, Periodenabgrenzung und ungewöhnliche Zahlungen kurz vor Closing im Mittelpunkt. Der Verkäufer kann versucht sein, Forderungen aggressiv einzuziehen und Lieferantenzahlungen hinauszuschieben. Der Käufer kann nach Closing vorsichtiger bewerten oder zusätzliche Rückstellungen bilden. Ordinary-Course-Regeln und klare Bilanzierungsgrundsätze sollen beide Effekte begrenzen.

Auch die Kompetenz des Schiedsgutachters ist streitanfällig. Darf er nur zwischen den Positionen der Parteien entscheiden oder eine eigene Berechnung entwickeln? Darf er rechtliche Vertragsfragen auslegen? Wer trägt seine Kosten? Diese Punkte sollten nicht erst in der Schiedsgutachtervereinbarung geklärt werden.

Locked Box oder Closing Accounts: welcher Mechanismus passt?

Die Locked Box passt zu stabilen Unternehmen mit belastbaren Referenzzahlen und dem Wunsch nach Preissicherheit. Closing Accounts passen besser, wenn sich Bilanz und Finanzierung bis Closing wesentlich verändern können oder die Transaktion einen komplexen Carve-out umfasst. Keine Methode ist generell käufer- oder verkäuferfreundlich. Entscheidend sind Datenqualität, Verhandlungsmacht und Risikoverteilung im konkreten Fall.

Mischformen sind möglich, sollten aber nicht unnötig kompliziert werden. Einzelne Positionen können bei einer Locked Box gesondert angepasst oder bei Closing Accounts als feste Werte behandelt werden. Jede Ausnahme erhöht jedoch das Risiko von Doppelzählungen und widersprüchlichen Regeln.

Die Entscheidung sollte früh fallen, idealerweise bereits im Letter of Intent. Werden Enterprise Value, Cash-and-Debt-Free-Annahme und Working-Capital-Mechanik erst am Ende der Vertragsverhandlung geklärt, verhandeln die Parteien möglicherweise über unterschiedliche Kaufpreise, obwohl sie denselben Unternehmenswert nennen.

Über den Autor

Rechtsanwalt Johannes Egelhof, LL.M., Partner bei Maxfeld.legal
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Johannes Egelhof LL.M. berät Käufer und Verkäufer bei nationalen und internationalen M&A-Transaktionen. Er gestaltet Kaufpreismechanismen und stimmt rechtliche Definitionen mit Financial Due Diligence, Bilanzierung und Closing-Prozess ab.

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Häufige Fragen zur Kaufpreisanpassung

Der Enterprise Value bewertet das operative Unternehmen unabhängig von seiner Finanzierung. Der Equity Value ist der Anteilskaufpreis nach Berücksichtigung von Net Debt, Cash, Working Capital und weiteren vereinbarten Anpassungspositionen.

Bei der Locked Box wird der Kaufpreis anhand eines historischen Referenzabschlusses festgelegt und grundsätzlich nicht nach Closing angepasst. Wertabflüsse an den Verkäufer zwischen Stichtag und Closing werden durch ein Leakage-Verbot abgesichert.

Closing Accounts sind eine Abrechnung zum Vollzugsstichtag. Der zunächst vorläufige Kaufpreis wird nach Closing anhand der tatsächlichen Net-Debt- und Working-Capital-Werte angepasst.

Regelmäßig gehören Bankverbindlichkeiten und andere Finanzschulden abzüglich vereinbarter liquider Mittel dazu. Leasing, Factoring, Gesellschafterdarlehen, Boni, Steuern und Transaktionskosten müssen im Vertrag ausdrücklich eingeordnet werden.

Das Target Working Capital ist das vereinbarte normale Niveau des betrieblichen Umlaufvermögens abzüglich operativer kurzfristiger Verbindlichkeiten. Eine Abweichung am Closing-Stichtag erhöht oder vermindert den Kaufpreis.

Häufig erstellt sie der Käufer nach Closing, weil er dann die Buchhaltung kontrolliert. Der Verkäufer benötigt deshalb vertragliche Prüfungs-, Informations- und Einwendungsrechte. Auch eine Erstellung durch den Verkäufer oder einen unabhängigen Dritten ist möglich.

Üblich ist zunächst eine Verhandlungsphase und anschließend eine Entscheidung durch einen unabhängigen Schiedsgutachter für die offen gebliebenen Rechen- und Bilanzierungsfragen. Rechtliche Grundsatzfragen sollten davon getrennt bleiben.

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