Kann man als Deutscher eine Firma in den USA gründen?
Ja. Weder die US-Staatsbürgerschaft noch ein Wohnsitz in den USA sind Voraussetzung, um eine US-Gesellschaft zu gründen und zu besitzen. Ein deutsches Unternehmen oder eine deutsche Privatperson kann eine LLC oder eine Corporation in nahezu jedem Bundesstaat errichten und sämtliche Anteile halten. Erforderlich sind im Kern ein Registered Agent mit ladungsfähiger Adresse im Gründungsstaat, die Gründungsurkunde und eine Steuernummer für Bundeszwecke, die Employer Identification Number (EIN).
Zu trennen ist die Gründung von zwei anderen Fragen, die häufig damit vermischt werden. Das Eigentum an einer US-Gesellschaft erlaubt für sich genommen noch nicht, in den USA zu arbeiten oder dauerhaft dort zu sein. Dafür ist ein passendes Visum nötig. Und die Gründung sagt nichts darüber aus, wie die Gewinne besteuert werden, denn das hängt von der Rechtsform, der Konzernanbindung und dem Doppelbesteuerungsabkommen ab. Wer beides nicht vorab klärt, gründet zwar zügig, steht aber später vor Problemen beim Personaleinsatz und bei der Steuer.