Wie tief soll die Präsenz reichen: Export, Handelsvertreter oder eigene Gesellschaft?
Vor jeder Gründung steht die Frage nach der Tiefe der Präsenz. Die einfachste Form ist der Direktexport aus Deutschland: keine Präsenz vor Ort, im Binnenmarkt zoll- und weitgehend umsatzsteuerlich unkompliziert, aber ohne Nähe zum Kunden und ohne lokale Marke.
Mehr Marktnähe bringt der selbständige Handelsvertreter, der im Namen des Unternehmens vermittelt. Er verschafft Marktzugang ohne eigene Gesellschaft, löst aber am Vertragsende einen schwer abdingbaren Ausgleichsanspruch aus. Der Vertragshändler kauft dagegen auf eigene Rechnung und verkauft weiter; er trägt das Absatzrisiko, bindet aber weniger eigenes Kapital des Herstellers.
Am weitesten geht die eigene Vertriebs- oder Produktionsgesellschaft. Sie gibt volle Kontrolle über Preis, Marke und Personal, schafft aber Fixkosten, eine steuerliche Präsenz und die persönliche Verantwortung des Geschäftsführers vor Ort. Sinnvoll ist meist eine Lösung, die einen späteren Ausbau erlaubt, ohne die anfängliche Struktur wieder abreißen zu müssen.
In der Praxis entscheidet der Zuschnitt des Geschäfts. Ein Werkzeugbauer mit wenigen Großkunden in Tschechien braucht selten eine eigene Gesellschaft, ein Konsumgüterhersteller mit breitem Handel in Polen kommt ohne lokale Präsenz kaum aus. Die Struktur sollte dem Vertriebsmodell folgen.