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W&I-Versicherung beim Unternehmenskauf: Wann sich die Garantieversicherung lohnt

Deckungsumfang, Ausschlüsse, Underwriting und Einbindung der Police in das SPA.

| Lesedauer 6 min. | Autor: Johannes Egelhof LL.M.

Kurz gefasst

Eine W&I-Versicherung überträgt definierte Risiken aus der Verletzung von Garantien und der Steuerregelung eines Unternehmenskaufvertrags auf einen Versicherer. Sie ist kein Ersatz für Due Diligence und kein pauschaler Schutz gegen jedes historische Risiko. Ihr Wert hängt davon ab, ob SPA, Offenlegung, Prüfungsumfang und Police aufeinander abgestimmt sind.

Am häufigsten ist die Buy-Side-Police: Der Käufer ist Versicherungsnehmer und macht Ansprüche direkt gegen den Versicherer geltend. Das ermöglicht dem Verkäufer einen weitgehenden Clean Exit und kann zugleich die Beziehung schonen, wenn der Verkäufer als Geschäftsführer oder Minderheitsgesellschafter beteiligt bleibt.

  • Eine W&I-Versicherung lohnt sich, wenn SPA, Offenlegung, Prüfungsumfang und Police aufeinander abgestimmt sind. Sie überträgt definierte Garantie- und Steuerrisiken des Unternehmenskaufvertrags auf einen Versicherer.
  • Versichert ist grundsätzlich das unbekannte Risiko einer Garantieverletzung. Dem definierten Deal-Team bekannte Verstöße, konkret offengelegte Sachverhalte und zukunftsgerichtete Aussagen sind regelmäßig ausgeschlossen.
  • Die Prämie fällt regelmäßig einmalig an und wird als Prozentsatz der Deckungssumme berechnet. Diese folgt dem verhandelten Haftungsprofil und muss nicht dem Kaufpreis entsprechen.
  • Verbindlich abgeschlossen wird die Police regelmäßig bei Signing. Die Platzierung läuft über Broker-Indikationen, Underwriting-Prüfung und gegebenenfalls Bring-down parallel zu Due Diligence und SPA-Verhandlung.
  • Ausländischen Käufern erspart die Police die grenzüberschreitende Durchsetzung gegen den Verkäufer. Sie schont zudem die Geschäftsbeziehung und ermöglicht einen Clean Exit ohne Escrow.

Was die W&I-Versicherung abdecken kann

Versichert werden vertraglich definierte Verluste aus einer unrichtigen Garantie oder aus bestimmten steuerlichen Verpflichtungen des SPA. Typische Bereiche sind:

Die Deckung beginnt regelmäßig mit Fundamentalgarantien zu Existenz, Eigentum und Verfügungsbefugnis. Hinzu kommen Finanzgarantien zu Abschlüssen und Management Accounts sowie Zusicherungen zu wesentlichen Verträgen, Vermögensgegenständen und Finanzierung.

Je nach Geschäftsmodell werden IP, IT, Cybersecurity und Datenschutz, Arbeitnehmer und Pensionen, Genehmigungen und Compliance sowie Umwelt, Produkthaftung, Versicherungen und Rechtsstreitigkeiten einbezogen. Steuerliche Risiken können über die allgemeinen Steuerregelungen oder eine gesonderte Tax-Deckung erfasst werden. Entscheidend ist stets, dass der betreffende Bereich angemessen geprüft wurde und die Police die vertragliche Garantie tatsächlich abbildet.

Die Police folgt nicht automatisch jeder Formulierung des SPA. Sie enthält eigene Definitionen, Ausschlüsse, Haftungsgrenzen und Verfahrensregeln. Deshalb wird ein Coverage Spreadsheet oder eine vergleichbare Gegenüberstellung verwendet, um Abweichungen zwischen Garantie und Versicherung sichtbar zu machen.

Versichert ist grundsätzlich das unbekannte Risiko einer Garantieverletzung. Welche Kenntnis relevant ist, bestimmt die Police. Üblich ist die tatsächliche Kenntnis eines definierten Deal Teams. Die bloße technische Verfügbarkeit eines Dokuments im Datenraum bedeutet nicht in jedem Fall automatisch Kenntnis. Unzureichend geprüfte oder erkennbar problematische Bereiche können aber ausgeschlossen werden.

Was regelmäßig nicht oder nur eingeschränkt gedeckt ist

Typische Ausschlüsse betreffen:

Ausgeschlossen sind vor allem dem definierten Deal Team bekannte Garantieverletzungen und Sachverhalte, die in Due Diligence, Datenraum oder Disclosure konkret offengelegt wurden. Für solche bekannten Risiken bleiben Freistellung, Kaufpreisabschlag, Escrow oder eine spezielle Contingent-Risk-Police die passenden Instrumente.

Auch zukunftsgerichtete Aussagen, Geschäftspläne und Prognosen sowie Kaufpreisanpassungen aus Locked Box oder Closing Accounts fallen regelmäßig nicht unter die Garantieversicherung. Umweltkontamination, bestimmte Pensionsrisiken, Cybervorfälle oder Steuerthemen können nur eingeschränkt oder mit besonderer Prüfung versicherbar sein.

Daneben bestehen rechtliche und marktübliche Ausschlüsse, etwa für Vorsatz, Betrug und unzulässige Versicherungsgegenstände. Der genaue Ausschlusskatalog ist transaktionsspezifisch und sollte nicht erst nach Abschluss der SPA-Verhandlung analysiert werden.

Ein identifiziertes Risiko kann über eine spezifische Freistellung, Escrow, Kaufpreisabschlag oder eine separate Contingent-Risk- oder Tax-Police abgesichert werden. Manche Risiken sind nach zusätzlicher Prüfung versicherbar, andere bleiben endgültig ausgeschlossen.

Verkäuferbetrug wird differenziert behandelt. Eine Buy-Side-Police kann den gutgläubigen Käufer je nach Bedingungswerk auch bei vorsätzlichem Fehlverhalten des Verkäufers schützen. Der Versicherer behält dann typischerweise Rückgriffsrechte gegen die handelnden Personen. Die konkrete Fraud-Regelung ist daher in der Police zu prüfen.

Kosten, Deckungssumme und Selbstbehalt

Prämie und Konditionen sind keine statischen Marktwerte. Sie hängen von mehreren Faktoren ab.

Prämie und Konditionen hängen zunächst von Dealgröße, gewünschtem Limit, Branche und Jurisdiktionen ab. Auch die Qualität der Due Diligence, der Umfang des Garantiekatalogs und die Zahl der identifizierten Risikobereiche beeinflussen die Underwriting-Einschätzung.

Weitere Faktoren sind Selbstbehalt, Laufzeit, Steuerdeckung, Ausschlussprofil und der Zeitdruck des Prozesses. Ein wettbewerblicher Broker-Prozess kann Angebote vergleichbar machen. Über die Qualität einer Police entscheidet dabei das Verhältnis von Deckung, Ausschlüssen und Schadenabwicklung. Der Prämiensatz allein bleibt dafür ein schwacher Maßstab.

Die Prämie wird regelmäßig einmalig als Prozentsatz der Deckungssumme berechnet, nicht des gesamten Kaufpreises. Hinzu kommen je nach Struktur Maklervergütung, Underwriting Fee und Versicherungsteuer.

Die Deckungssumme orientiert sich am verhandelten Haftungsprofil und muss nicht dem Kaufpreis entsprechen. Fundamentalgarantien können über ein höheres Limit oder besondere Erweiterungen abgesichert werden.

Der Selbstbehalt kann als fester Betrag, Prozentsatz des Enterprise Value oder abnehmende Retention ausgestaltet sein. Bei bestimmten Transaktionen werden auch Lösungen ohne nennenswerten Selbstbehalt angeboten. De Minimis und Basket des SPA und der Police müssen aufeinander abgestimmt werden.

Statt mit pauschalen Prozentangaben zu planen, sollte früh eine unverbindliche Marktindikation eingeholt werden. Sie zeigt Prämie, Retention, Ausschlüsse, Laufzeiten und verfügbare Erweiterungen für den konkreten Deal.

Ablauf im SPA-Prozess

Die W&I-Struktur läuft parallel zur Due Diligence und SPA-Verhandlung.

Zu Beginn erstellt der Makler auf Grundlage erster Transaktionsinformationen ein Broker Briefing und holt Non-Binding Indications verschiedener Versicherer ein. Nach Auswahl des bevorzugten Anbieters folgen Zugang zu Datenraum, SPA-Entwurf und Due-Diligence-Berichten sowie die eigentliche Underwriting-Prüfung.

Im Underwriting Call bespricht der Versicherer offene Punkte mit Käufer und Beratern. Die Ergebnisse fließen in Garantiespiegel, Ausschlüsse und Police ein. Gleichzeitig müssen SPA und Versicherung so abgestimmt werden, dass Definitionen, Haftungsmaßstab und Anspruchsmechanik zusammenpassen.

Die Police wird regelmäßig bei Signing verbindlich abgeschlossen. Zwischen Signing und Closing kann ein Bring-down erforderlich sein, bei dem neue Informationen und Veränderungen bestätigt werden. Prämie, Steuer und Underwriting Fee werden nach dem vereinbarten Funds Flow gezahlt, und die Deckung tritt nach Maßgabe der Police in Kraft.

W&I funktioniert am besten, wenn der Prozess nicht erst nach Abschluss der Due Diligence beginnt. Frühzeitige Einbindung ermöglicht, Prüfungsumfang und SPA so zu gestalten, dass vermeidbare Deckungslücken gar nicht erst entstehen.

Cross-Border: Warum ausländische Käufer W&I fast immer verlangen

Für Käufer aus dem Ausland löst die Police mehrere Probleme zugleich. Mit ihr entfällt das Risiko, einen deutschen Verkäufer nach dem Closing über Jahre in Anspruch nehmen und einen Titel grenzüberschreitend vollstrecken zu müssen. Sie schont die künftige Geschäftsbeziehung, wenn der Verkäufer als Geschäftsführer oder Minderheitsgesellschafter an Bord bleibt, weil Ansprüche gegen den Versicherer statt gegen die Person laufen. Zugleich ermöglicht sie dem Verkäufer einen sauberen Exit ohne Escrow-Bindung, was im Bieterwettbewerb ein Vorteil ist. In internationalen Auktionsprozessen ist die versicherte Struktur deshalb häufig bereits im Prozessbrief vorgegeben.

Rechtlicher und vertraglicher Rahmen

SPA und Police sind zwei eigenständige Verträge. Der SPA regelt die Verpflichtung des Verkäufers. Die Police bestimmt, in welchem Umfang der Versicherer dieses Risiko übernimmt.

Mehrere Schnittstellen sind sorgfältig zu koordinieren.

Zunächst müssen der versicherte Garantieverstoß, die Schadensdefinition und die Offenlegungsstandards im SPA und in der Police übereinstimmen. Dasselbe gilt für Kenntnis, Materiality Scrape, Rechtsfolgen und den Umgang mit Kaufpreisminderungen oder Multiplikatorschäden.

Selbstbehalt, De Minimis, Basket, Deckungslimit und Laufzeiten sind mit der verbleibenden Verkäuferhaftung abzugleichen. Für Steuern, Fundamentalgarantien und identifizierte Einzelrisiken können abweichende Grenzen oder Sonderdeckungen erforderlich sein.

Schließlich braucht die Schadenabwicklung klare Anzeige-, Mitwirkungs- und Verteidigungsregeln. Käufer, Verkäufer und Versicherer sollten wissen, wer Drittansprüche führt, welche Vergleichszustimmungen nötig sind und wie Ansprüche gegen andere Ersatzpflichtige behandelt werden.

Bei einer typischen Buy-Side-Struktur haftet der Verkäufer für operative Garantien nur in geringem Umfang oder gar nicht, während Fundamentalgarantien, Covenants, Kaufpreisverpflichtungen und Betrug gesondert behandelt werden. Die Police darf diese Aufteilung nicht versehentlich unterlaufen.

Bekannte Risiken bleiben außerhalb der allgemeinen W&I-Deckung. Sie müssen im SPA oder durch eine Spezialversicherung eigenständig gelöst werden. Die W&I-Struktur ist deshalb Teil der Vertragsarchitektur, nicht ihr Ersatz.

Über den Autor

Rechtsanwalt Johannes Egelhof, LL.M., Partner bei Maxfeld.legal
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Johannes Egelhof LL.M. berät Käufer und Verkäufer bei Unternehmenskäufen und koordiniert Garantiekatalog, Due Diligence und W&I-Deckung als zusammenhängende Risikostruktur.

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Häufige Fragen zur W&I-Versicherung

Versicherungsnehmer ist meist der Käufer (Buy-Side-Police). Wer die Prämie wirtschaftlich trägt, ist Verhandlungssache und wird häufig geteilt oder in den Kaufpreis eingepreist.

Nicht pauschal. Allgemeine W&I deckt typischerweise unbekannte Garantieverletzungen. Maßgeblich ist die in der Police definierte Kenntnis des Deal Teams. Nicht jedes technisch im Datenraum verfügbare Dokument führt automatisch zur selben Rechtsfolge. Konkret identifizierte Risiken werden regelmäßig ausgeschlossen und über Freistellung, Preis, Escrow oder Spezialversicherung geregelt.

Als Orientierung dienen etwa 10 bis 30 Prozent des Unternehmenswerts, abhängig vom Risikoprofil und frei verhandelbar.

Operative Garantien meist zwei bis drei Jahre, Fundamental- und Steuergarantien bis zu sieben Jahre, angeglichen an die Fristen des SPA.

Nein. Der Versicherer zeichnet nur, was zuvor geprüft wurde. Eine belastbare Due Diligence ist Voraussetzung der Deckung.

Die W&I-Versicherung (Warranty and Indemnity Insurance), auch Garantie- oder M&A-Versicherung genannt, deckt beim Unternehmenskauf das Risiko aus einer Verletzung der im Kaufvertrag abgegebenen Garantien (Warranties) und Freistellungen (Indemnities) ab. Sie verlagert dieses Risiko vom Verkäufer oder Käufer auf einen Versicherer und ermöglicht dem Verkäufer einen möglichst haftungsfreien Ausstieg (Clean Exit).

Die Prämie wird regelmäßig einmalig auf die gewählte Deckungssumme berechnet. Ihre Höhe hängt von Dealgröße, Branche, Jurisdiktionen, Due-Diligence-Qualität, Garantiekatalog, Retention und Marktangebot ab. Hinzu kommen gegebenenfalls Maklervergütung, Underwriting Fee und Versicherungsteuer. Belastbare Werte liefert eine frühe Non-Binding Indication für die konkrete Transaktion.

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