Wie läuft ein Unternehmensverkauf ab?
Der Ablauf folgt einer erprobten Reihenfolge, deren Schritte aufeinander aufbauen. Wer sie überspringt, verliert später an Preis oder an Rechtssicherheit.
Vorbereitung. Zuerst wird das Unternehmen verkaufsfähig gemacht. Dazu gehören belastbare Zahlen der letzten drei Jahre, geordnete Verträge und Gesellschafterverhältnisse sowie die Klärung, was überhaupt verkauft wird. Viele Verkäufer lassen in dieser Phase eine Vendor Due Diligence erstellen, also eine Prüfung des eigenen Unternehmens aus Käufersicht, um Schwachstellen zu kennen, bevor der Käufer sie findet. Parallel wird eine Bewertung erstellt, meist über ein Ertragswert- oder Multiplikatorverfahren, die die Preisvorstellung begründet.
Ansprache der Käufer. Auf Basis eines anonymisierten Kurzprofils wird eine Liste möglicher Erwerber erstellt und angesprochen. Interessenten unterzeichnen zunächst eine Vertraulichkeitsvereinbarung, bevor sie ein ausführliches Exposé (Information Memorandum) mit den Kennzahlen und der Story des Unternehmens erhalten. Aus den ersten Reaktionen wird eine engere Auswahl.
Indikatives Angebot und Absichtserklärung. Ernsthafte Interessenten geben ein indikatives, unverbindliches Angebot ab. Auf dessen Grundlage handeln die Parteien ein Term Sheet oder einen Letter of Intent aus, der die Eckpunkte festhält und dem bevorzugten Käufer für die Prüfungsphase Exklusivität einräumt.
Due Diligence. Der Käufer prüft das Unternehmen im Detail, meist über einen digitalen Datenraum, in dem rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Unterlagen bereitgestellt werden. Erkannte Risiken schlagen sich anschließend im Kaufpreis oder in zusätzlichen Garantien und Freistellungen nieder.
Vertragsverhandlung, Signing und Closing. Aus den Prüfungsergebnissen entsteht der Unternehmenskaufvertrag. Mit der Unterzeichnung (Signing) ist der Vertrag geschlossen, der Übergang selbst (Closing) tritt oft erst später ein, wenn aufschiebende Bedingungen erfüllt sind, etwa die kartellrechtliche Freigabe oder die Zahlung des Kaufpreises. Erst mit dem Closing gehen die Anteile oder Wirtschaftsgüter tatsächlich über.