Welche Transaktionen gelten als Zusammenschluss?
Die Fusionskontrolle erfasst nicht nur klassische Verschmelzungen. Ein Zusammenschluss kann insbesondere vorliegen, wenn ein Unternehmen das Vermögen eines anderen Unternehmens ganz oder zu einem wesentlichen Teil erwirbt, Kontrolle über ein anderes Unternehmen erlangt oder bestimmte Beteiligungsschwellen überschreitet. Nach deutschem Recht können bereits der Erwerb von 25 oder 50 Prozent der Kapital- oder Stimmrechtsanteile und unter bestimmten Voraussetzungen ein wettbewerblich erheblicher Einfluss relevant sein.
Bei Joint Ventures kommt es darauf an, ob gemeinsame Kontrolle entsteht. Auf EU-Ebene muss ein Gemeinschaftsunternehmen zusätzlich auf Dauer alle Funktionen einer selbstständigen wirtschaftlichen Einheit erfüllen, damit seine Gründung als Zusammenschluss unter die EU-Fusionskontrolle fällt. Daneben bleibt die Zusammenarbeit der Muttergesellschaften kartellrechtlich zu prüfen.
Auch mehrstufige Erwerbe, Optionsrechte, Wandlungsinstrumente und miteinander verbundene Teiltransaktionen können zusammen zu betrachten sein. Die Analyse sollte deshalb anhand der vollständigen Vertrags- und Governance-Struktur erfolgen und nicht nur anhand der Überschrift des Kaufvertrags.