UG oder GmbH: Die Kapitalfrage ist nicht die einzige Entscheidung
Die UG eignet sich für Gründer, die eine haftungsbeschränkte Gesellschaft benötigen, aber das Stammkapital einer GmbH noch nicht aufbringen oder binden möchten. Sie kann für Beratungs-, Software-, Handels- und andere schlanke Geschäftsmodelle passen. Bei kapitalintensiven Projekten, langfristigen Mietverträgen, Personalaufbau oder größeren Vorleistungen kann eine GmbH von Beginn an glaubwürdiger und wirtschaftlich stabiler sein.
Das Stammkapital einer GmbH beträgt 25.000 Euro. Bei einer Bargründung muss vor Eintragung nicht zwingend der gesamte Betrag eingezahlt sein. Gesetzlich sind jedoch bestimmte Mindesteinzahlungen erforderlich. Bei der UG muss das gewählte Stammkapital dagegen vor Anmeldung vollständig in bar eingezahlt werden. Sacheinlagen sind bei der Gründung ausgeschlossen.
Die Entscheidung hat auch Außenwirkung. Banken, Vermieter, Lieferanten und Kunden können bei einer sehr niedrig kapitalisierten UG zusätzliche Sicherheiten, Vorauszahlung oder persönliche Bürgschaften verlangen. Die gesetzliche Haftungsbeschränkung bleibt bestehen, wird wirtschaftlich aber relativiert, wenn der Gründer wichtige Verträge persönlich absichern muss.
Eine UG ist nicht automatisch günstiger im laufenden Betrieb. Buchführung, Jahresabschluss, Offenlegung, Steuererklärungen und Registerpflichten entsprechen im Wesentlichen der GmbH. Wer lediglich eine kleine Nebentätigkeit ohne nennenswerte Haftungsrisiken organisiert, sollte deshalb auch prüfen, ob der zusätzliche Verwaltungsaufwand einer Kapitalgesellschaft gerechtfertigt ist.